Wahlunterlagen - darf ein BR-Mitglied alleine Wahlunterlagen herausgeben?
Kann ein ordentliches Betriebsratsmitglied auf Anfrage eines Rechtsanwaltes einer Gewerkschaft Wahlunterlagen im Alleingang entnehmen, kopieren und herausgeben? Die Sekretärin des Betriebsrates war dabei.
Community-Antworten (1)
10.05.2006 um 09:51 Uhr
Von Unterlagen des BR dürfen keine Fotokopien angefertigt werden. Nur auf gerichtliche Anforderung dürfen Fotokopien angefertigt und dem Gericht ( nicht einem RA )ausgehaendigt werden.Leider weiss ich nicht genau wo das steht. Aber hierzu gibt es Gerichtsurteile ( AG,LAG ,BAG ).War selbst mit einem solchen Fall ( Kopie der Geschaeftsordnung ) angeklagt ( als BRV) bei LAG München.
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