Hallo zusammen,

wir befinden uns im Endstadium der Betriebsratwahlen. Im Vorfeld haben wir alle Kollegen informiert ( Wahlausschreiben ) incl. der Dauerkranken. Diesen haben wir auch unaufgefordert die Wahlunterlagen versendet.
Meine Frage: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens gab es Kollegen, die krank gemeldet waren, aber nicht als dauerkrank eingestuft waren. Zwischenzeitlich haben aber welche den Status dauerkrank. Müssen nun zwingend unaufgefordert Wahlunterlagen versendet werden? Die BR-Wahl ist am 07. April
Ist die Wahl anfechtbar, wenn jemand nicht rechtzeitig erfasst bzw. bekannt war?

Vielen Dank für Eure Antwort