Hallo zusammen,

folgende Frage:

Darf man bei der BR Wahl, trotz erhaltener Briefwahlunterlagen, vor Ort wählen, wenn man die zugeschickten Briefwahlunterlagen nicht dabei hat?

Folgendes habe ich bereits gefunden:

„Variante 1.)
Hat der Wähler seine Wahlunterlagen bereits zurück gesendet, dann müssen diese herausgesucht und der verschlossene Umschlag im Beisein des Wahlberechtigten vernichtet werden, danach bekommt der Wahlberechtigte einen Wahlzettel und kann wählen. Dieses Prozedere wird in den Wahlunterlagen vermerkt, die Kennzeichnung Briefwahl wird gestrichen.

Variante 2.)
Bringt der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen mit ins Wahllokal, dann müssen diese wie unter 1.) beschrieben ebenfalls vernichtet werden und der Wähler bekommt nach der Vernichtung einen Wahlzettel und darf seine Stimme abgeben. Dieses wird ebenfalls in den Wahlunterlagen vermerkt und die Kennzeichnung Briefwahl wird gestrichen.

Die persönliche Stimmabgabe ist IMMER höherwertiger und da die Briefwahlunterlagen ja gemäß § 26 WO des BetrVG

Verfahren bei der Stimmabgabe

(1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen.

Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne.“

Was passiert, wenn Mitarbeiter diese Briefwahlunterlagen vergessen abzugeben? Kann dann Ihre Stimme nicht gewertet werden oder doch?