Wahlunterlagen verschließen?
Guten Abend zusammen!
Ein Kollege hat mir (Mitglied des Wahlvorstands) heute gefragt, ob die Wahlunterlagen bei der Übergabe an den neune Betriebsrat zu versiegeln sind, also nur bei Anfechtung geöffnet werden dürfen. Ansich war das nicht vorgesehen. Allerdings meint er, dass ja ansich dem Betriebsrat nicht bekannt werden muß, wer z.B. welche Liste unterstützt hat.
In den einschlägigen Gesetzen steht dazu nichts (oder ich bin blind ;)
Wie ist denn die gängige Praxis?
lg Knuffelpuffel :o)
Community-Antworten (2)
08.03.2010 um 23:34 Uhr
Guten Abend Knuffelpuffel,
mal ganz im Ernst, DAS ist eine verdammt gute Frage freu und sowas ist selten geworden.
Wie Du schon schreibst, gibt es keine einschlägigen Text dazu im Gesetz, allerdings wäre dieser bei der Verschwiegenheitspflicht des BR auch völlig unnötig. Fraglich ist auch was der neue BR denn damit anfangen könnte ohne seinen Sinn zu verlieren oder Sich wenigstens in Frage zu stellen.
Na wenn das mal in der Vergangenheit nicht schon missbraucht wurde..... .
Ab damit in den Ausschuss zum Gesetzesentwurf.
LG Magoom
08.03.2010 um 23:34 Uhr
Eindeutig Quatsch! Hat der WV was zu verbergen? Der WV hat die Unterlagen dem Betriebsrat zu übergeben und fertig! Ob und wenn überhaupt der Betriebsrat dort rein schauen will kann dem WV völlug schnuppe sein!
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