Erstellt am 22.02.2010 um 09:56 Uhr von erwin
Ja, nicht nur der BR sondern sogar ggf. der AG
http://www.weka-betriebsratswahl.de/urteil/einsichtnahme-wahlakten-betriebsratswahl
Erstellt am 22.02.2010 um 11:23 Uhr von rolfo
Die Wahlunterlagen sind bei der konstituierenden Sitzung vom Wahlvorstand an den neugewählten BR, bzw. dem Betriebsratsvorsitzenden zu übergeben.
Erstellt am 22.02.2010 um 11:41 Uhr von Rattle
@rolfo
wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche.
muss nicht dem übergeben werden?
mfg
Erstellt am 22.02.2010 um 11:42 Uhr von PillePalle
Interessant wäre noch zu Wissen, ob auch ein EBR das Recht hätte zumindest die Stimmenauszählungsunterlagen der letzten BR Wahl, die auf den jeweiligen Kandidaten gefallen sind, einzusehen? Wenn ein EBR beispielsweise der Meinung ist, dass er bei der letzten BR Sitzung eigentlich hätte eingeladen werden müssen aber es nicht ist, weil er z.B. für den festen BR zu ungemütlich wäre ;)
Erstellt am 22.02.2010 um 12:00 Uhr von erwin
PillePalle
Sofern er nicht wegen Nachrückens temporär oder dauerhaft nachgerückt ist NEIN, denn nur wenn er aktiv als BR ist hat er Rechte als BR sonst ist er BRM.
Er kann ja wie jeder AN bei der Stimmauszählung anwesend sein, dann weis er auf welcher Stelle er steht und kann verfolgen ob er nachrücken müsste.
FAZIT: Ein EBRM hat als EBRM keine BR-Rechte! Auch nicht um einfach einmal etwas nach zu sehen.
Erstellt am 22.02.2010 um 12:53 Uhr von waschbär
@PillePalle,
nö das steht so nirgends und wäre auch völlig "wirr". Wo bleibt bloss das Vertrauen?
irgendwann stellt bestimmt noch mal jemannd die Geschlechter "echtheits" frage.
Erstellt am 22.02.2010 um 13:51 Uhr von PillePalle
@waschbär,
ne schon klar! Aldi, Siemens, VW und wie die Korruptionsfälle alles heißen, ist eine geplante Massenverwirrung, die sich gelangweilte Journalisten ausgedacht haben, weil sonst nichts passiert! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Und wirr wäre diese Überprüfungsmöglichkeit ganz sicher nicht!
Erstellt am 22.02.2010 um 14:36 Uhr von rolfo
@rolfo
wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche.
muss nicht dem übergeben werden?
mfg
Antwort 3 Erstellt am 22.02.2010 um 11:41 Uhr von Rattle
Nein, der Wahlvorstandsvorsitzende beruft die konstituierende Sitzung ein, lässt einen Wahlvorstand wählen der wiederum die Wahl des BRV durchführt und übergibt dann dem neugewählten BRV die Wahlunterlagen.
Erstellt am 23.02.2010 um 11:35 Uhr von waschbär
@PillePalle,
das sind doch allte kamellen ! Ausserdem helfen da diese Zettel auch nicht, oder glaubst du das die so simpel schummeln?
Erstellt am 23.02.2010 um 12:06 Uhr von PillePalle
@waschbär,
Wer BR Sitzungen ausfallen lässt weil EBRM X einzuladen wäre, dem traue ich alles zu! Ja, ganz gewiss!