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Einsicht Wählerverzeichnis

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TimoSv
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Einsicht wählerverzeuchnis.

Muss mir die einsicht des wählerverzeichnis / wahlausschreiben. Zwingend während der arbeitszeit gewährt werden? Oder kann/darf auch behauptet werden:" die sprechzeiten des Br liegen nicht nur während der arbeitszeit, sondern auch extra fur dich, vor und nach deiner persönlichen arbeitszeit."

Danke

2.521010

Community-Antworten (10)

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gironimo

24.01.2014 um 11:05 Uhr

Das Wahlausschreiben hat auszuhängen - permanent vom Tag der Ausschreibung bis zum Abschluss der Wahl. Auch die Wählerliste muss zur Einsicht aushängen oder zumindest so ausgelegt sein, dass die Wahlberechtigten Einsicht nehmen können. Die Wahl Und was damit zusammenhängt, findet während der Arbeitszeit statt.

Dabei hat der Wahlvorstand überhaupt keine Befugnisse darüber zu entscheiden, ob Du gerade Arbeitszeit hast oder nicht.

Auf gut deutsch - die spinnen wohl. Wer will Dir denn da Steine in den Weg legen?

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Oblatixx

24.01.2014 um 11:20 Uhr

Ergänzung: Und die Sprechzeiten des BR haben damit überhaupt nichts zu tun.

T
TimoSv

24.01.2014 um 11:25 Uhr

Der meister meint: Nach der arbeit hätte ich genug zeit. Um mir 3000 namen durchzulesen. Das br büro ( liegt liste aus), hätte schliesslich lamg genug auf:-?

Vielen dank fur die rasche antwort.

G
gironimo

24.01.2014 um 11:40 Uhr

Du brauchst dem Meister doch gar nicht sagen, warum Du ins BR-Büro willst. Das geht ihn gar nichts an. Du musst Dich nur bei ihm abmelden.

(Wenn aber schon einmal so eine Offenheit herrscht, kannst Du ihm ja nun sagen, dass Du dich bei ihm abmeldest um ins BR-Büro zu gehen um Dich über ihn zu beschweren...).

T
TimoSv

24.01.2014 um 11:46 Uhr

L o L

Gute antwort, danke

S
schmitti

24.01.2014 um 12:15 Uhr

Das Einsichtsrecht dient NICHT dazu alle Wahlberechtigte zu lesen oder sich gar Notizen zu machen. Das Einsichtsrecht dient EINZIG dazu, zu prüfen ob man SELBST als Wahlberechtigter dort aufgeführt ist. Also an der Wahlmteilnehmen kann. Das bedeutet, nicht die Zeit hier alle 3000 Namen zu lesen.

S
seesee

24.01.2014 um 14:54 Uhr

@ schmitti und wenn ich zufällig bemerke, dass ein § 5 er mit auf der Liste gelandet ist, darf ich das nicht monieren? Womöglich könnte man mir unterstellen, ich hätte die Liste darauf geprüft...

G
gironimo

24.01.2014 um 16:18 Uhr

jeder Wahlberichtigte ist berechtigt Einsprüche gegen die Wählerliste einzubringen - egal um welchen vermeintlichen Fehler es geht. Es geht durchaus nicht nur darum, ob man selbst auf der Liste steht.

S
schmitti

24.01.2014 um 17:30 Uhr

Gironimo, dass bedeutet, dass in Großbetrieben wie zB Benz oder BMW mit vielen Tausrnd Wahlberechtigten, wochenlang nicht gearbeitet wird, weil alle AN nur noch die Listen lesen. Dauert dann ja sehr sehr viele Stunden/ Tage

G
gironimo

25.01.2014 um 11:20 Uhr

.... und dennoch stimmt meine Aussage. Die Befürchtung, dass jemand tausende Einträge durchliest ist schon deshalb nicht realistisch, weil ja der Leser nicht die tausenden AN kennen kann.

Was aber jeder AN tun kann ist z.B. zu schauen, ob die Kollegin im Erziehungsurlaub auf der Liste steht; der Kollege, der seit einigen Monaten neben ihm arbeitet aber Leih-AN ist, mit drauf steht usw. - eben nicht nur seinen eigenen Namen prüfen.

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