liebe KollegInnen, eine Frage zur Betriebsratswahl, bzw. Wahlvorschlagslisten. Wir haben eine (die einzige übrigens) Wahlvorschlagsliste korrekt und fristgerecht bei WV abgegeben.

Nach 8 Tagen Prüfung erhalten wir die Nachricht, daß die Liste ungültig ist, da ein Kollege auf ihr vermerkt ist, der nicht mehr im Wählerverzeichnis aufgeführt ist. Dieses neu korrigierte Wählerverzeichnis, auf das sich der WV bezieht, wurde einen Tag nach dem Schreiben an uns in den Betrieben veröffentlicht bis dahin galt ein Wählerverzeichnis, in dem der Kollege aufgeführt war.

Der betreffende Kollege hatte trotz vieljähriger freiberuflicher Tätigkeit "Arbeitnehmerstatus" und war im letzten Jahr auch Betriebsrat. Nun wurde ihm vom neuen WV der Arbeitnehmerstatus aberkannt, obwohl er ab 1. April einen festen Arbeitsvertrag (unveränderte Tätigkeit) bekommen soll. Die Liste wurde abgelehnt, weil die Betriebszugehörigkeit von dem Kollegen nicht seit 6 Monaten per Vertrag besteht.

Wie kann ich unsere Liste mit dem Kollegen durchsetzen? Der BR lehnt unsere (Liste) Argumentation ab und vertritt leider GF Interessen.