Hallo liebe KollegInnen,

die erste Person von Liste 2 hat die Wahl zum BR-Mitglied abgelehnt. Nun schreibt uns der stellv. Direktor aber das diese Person zwar die Wahl als ordentliches Mitglied abgelehnt hat, gerne aber als Ersatzmitglied zur Verfügung stehen will. Hintergrund ist das als Ersatzmitglied sonst nur noch eine Person von Liste 1 zur Verfügung steht (Minderheitenreglung). Und diese Liste 1 hätte dann die Mehrheit bei der BR-Sitzung.
Ist das zulässig das jemand der die Wahl abgelehnt hat sich sozusagen die Rosinen rauspickt und nur alle Nase lang als Ersatzmitglied im BR-Tätig ist?
Ich bitte nicht um Antworten die der reine Menschenverstand tätigt. Ich brauche begründete (evtl. Gerichtsentscheidungen oder Gesetzestexte) als Hilfe.

Danke im voraus....

Michael-W