Betriebsausschuss Ablehnung ohne Begründung
Hallo zusammen,
bin mir nicht 100% sicher ob ich hier richtig bin im Forum. Bin persönlich zwar kein BR jedoch habe ich eine Frage zum Thema BR. Kurze Infos zu meiner Person: -Angestellter in der Verwaltung (seit knapp 3 Jahren) -davor in der Firma als Busfahrer tätig gewesen
Frage zu folgendem Sachverhalt: Wir können bei uns außerhalb unserer Regelarbeitszeit Mo-Fr Überstunden machen. Nachträglich oder im Vorraus müssen Überstundenanträge ausgefüllt werden und dem Personalausschuss vorgelegt werden. Bis jetzt immer vom PA genehmigt. Seit der Corona-Pandemie tagt der PA nicht mehr, sonder wurde vom beschliessenden Betriebsausschuss ersetzt. Dieser hat meinen Überstundenantrag abgelehnt, mit der inoffiziellen Begründung das ich mit meinen Ampelkonto mit über 40 Stunden im Minus bin (Ampelkonto = Gleitzeitkonto). Betrieblich geregelt das man sich in der Gelbphase bis Minus 60 Stunden befindet. Jedoch war ich letztes Jahr auch zwei Monate mit über Minus 40 Stunden im Ampelkonto und mir wurden meine Überstunden ausbezahlt.
Habe den beschliessenden Betriebsausschuss um einen schriftliche Stellungsnahme bis zum 16.04. gebeten, jedoch bis heute keine bekommen.
Meine Frage an euch BR was kann ich als Arbeitnehmer machen? Wenn Anträge vom BR Ausschuss abgelehnt werden, habe ich als AN anrecht darauf schriftlich zu erfahren, wieso abgelehnt wurde?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
17.04.2020 um 14:55 Uhr
Begründen muss der BA eine Zustimmung oder Ablehnung von Überstunden nicht. Folglich kann oder muss er sie dir nicht mitteilen. Es wird wohl eine Betriebsvereinbarung geben. In der sollte es entsprechende Regelungen geben. Diese sind in jeden Fall bindend. Wäre sehr seltsam wenn man Minusstunden nicht abbauen kann weil der BA sich querstellt. Aber, mit Minusstunden Überstunden bezahlt bekommen??
17.04.2020 um 15:01 Uhr
Ich würde eher sagen ... der BA verhält sich hier (endlich mal) richtig und verweigert die Auszahlung von Überstunden. Grund: es sind überhaupt keine Überstunden da, die man auszahlen könnte.
Habe ehrlich gesagt Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass es "da draußen" eine BV gibt, die regelt, dass man sich mit -40 Stunden auf dem Gleitzeitkonto noch Überstunden auszahlen lassen kann.
17.04.2020 um 15:08 Uhr
Diese Regelung ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich kenne allenfalls Regelungen nach denen über einem bestimmten Plus ausbezahlt werden muss.
Und in der Tat ist der BR oder einer seiner Ausschüsse weder verpflichtet, seine Entscheidungen zu begründen, noch sie zu diskutieren. Trotzdem wäre es schlechter Stil, wenn die Entscheidungen nacht nachvollziehbar sind.
17.04.2020 um 17:07 Uhr
Diese ganze Geschichte ist doch bestimmt in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Diese Betriebsvereinbarung muss jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Wenn Sie nicht offen irgendwo aushängt, dann frage beim BR oder der GF nach und lasse sie dir aushändigen. Dort kannst du dann die Regeln nachlesen.
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