ich hab da mal eine Frage zu Ersatzmitgliedern in der ersten konstituirliche Sitzung.
Folgendes ist passiert, unser Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern von 2 Listen. 6 von der ersten und 5 von der 2ten Liste.
In der ersten konstituielichen Sitzung fehlte ein Mitglied, weil es im Urlaub war, dementsprechend wurde der erste Nachrücker der Liste eingeladen und der war auch anwesend.
Nun meine Fragen:
1. ) Ist ein Ersatzmitglied in der ersten Sitzung stimmberechtigt für die Wahl des Vorsitzenden?
2. ) Darf das Ersatzmitglied in den Betriebsausschuss gewählt werden?
Uns ist nämlich leider im Nachhinein aufgefallen, das ein Ersatzmitglied ein Amt bekommen hat und auch angenommen hat, aber er ist ja nur Nachrücker für das fehlende gewählte Mitglied.
Am Montag haben wir Sitzung und nun weiss keiner von uns Frischlingen, ob das alles so Rechtens war wie das gelaufen ist und ob der Vorsitzende und der Betriebsausschuss neu gewählt werden müssen.
Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich schon mal im Vorraus und ich werde sicher, bis wir geschult werden noch öfter mal ne Frage stellen.
Lieben Gruss
Scully