Teilnahme von Ersatzmitgliedern bei der konstituierenden Sitzung?
Können bzw. müssen bei der konstituierenden Sitzung des BRs nach der BR-Wahl Ersatzmitglieder nachrücken bei Verhinderung von gewählten Mitgliedern ?
Community-Antworten (1)
18.07.2011 um 12:34 Uhr
Klar sofern ein BRM verhindert ist muss der Wahlvorstand ein EBRM zur konstituierenden Sitzung einladen. Aber auch nur dann. Aber ist das BRM "nur in Urlaub oder krank" kann es sich als nichtverhindert erklären und selbst teilnehmen. Dann rückt kein EBRM nach
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