Erstellt am 13.02.2006 um 11:23 Uhr von fayence
Hallo Toni,
die gewählten BR-Mitglieder müssen durch den Wahlvorstand innerhalb einer Woche nach dem Tag der letzten Stimmabgabe zu der konstituierenden Sitzung eingeladen werden.
Wobei der Termin nicht innerhalb dieser Wochenfrist liegen muss. Er muss in der Einladung unter Nennung der Tagesordnungspunkte jedoch benannt sein.
Der Termin sollte aber auf keinen Fall nach dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates liegen.