Erste konstituierende Sitzung - Termin wann muss die sein?
Habe ich das richtig verstanden, daß allein schon die Einladung zur ersten konstituirenden Sitzung als gültiger Termin gewerten werden kann, auch wenn die Sitzung dann erst später abgehalten wird?
Community-Antworten (1)
13.02.2006 um 12:23 Uhr
Hallo Toni, die gewählten BR-Mitglieder müssen durch den Wahlvorstand innerhalb einer Woche nach dem Tag der letzten Stimmabgabe zu der konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Wobei der Termin nicht innerhalb dieser Wochenfrist liegen muss. Er muss in der Einladung unter Nennung der Tagesordnungspunkte jedoch benannt sein. Der Termin sollte aber auf keinen Fall nach dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates liegen.
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