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Konstituierende Sitzung nach Wahl - Tagesordnung?

J
Josefina
Apr 2023 bearbeitet

Wir werden nach unsererWahl demnächst die konstituierende Sitzung haben. Aus Urlaubs- und Termingründen wäre es sehr sinnvoll wenn wir dort gleich die erste Schulung (Detailliertes Angebot liegt bis dahin vor, also Ort, Zeit und Kosten sind definiert) beschlossen werden könnte.

Was macht mehr Sinn bzw. was ist korrekt?

a) vom Wahlvorstand auf die Tagesordnung der konstituierende Sitzung nehmen b) nach der Wahl des BRV den Punkt durch Mehrheitsbeschluss auf die Tagesordnung nehmen lassen

Oder sogar die Kombination aus a + b?

E

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Community-Antworten (9)

C
celestro

22.04.2023 um 21:37 Uhr

"a) vom Wahlvorstand auf die Tagesordnung der konstituierende Sitzung nehmen"

Das kann der WV mEn gar nicht ... weil er dazu keine Befugnisse hat.

"b) nach der Wahl des BRV den Punkt durch Mehrheitsbeschluss auf die Tagesordnung nehmen lassen"

WENN, dann so .... bzw. nicht "Mehrheitsbeschluss", sondern wenn überhaupt, dann "einstimmiger Beschluss".

aber ich würde es so machen:

"c) nach der Wahl des BRV setzt dieser eine Sitzung außerordentliche Sitzung für den nächsten Tag an"

J
Josefina

22.04.2023 um 21:41 Uhr

Stimmt, bei b) ist einstimmiger Beschluss nötig.

Da der Vorschlag der Außerordentlichen am nächsten Tag aller Voraussicht nach nicht funktionieren wird („aus zeitlichen Gründen) wird‘s dann vermutlich nach der BRV und SBRV Wahl auf Lösung b) rauslaufen

D
DummerHund

22.04.2023 um 22:26 Uhr

Antwort C von celestro wäre der korrekteste Weg

N
netteannette

24.04.2023 um 18:26 Uhr

Abwandlung von Antwort C von Celestro: Nach der Wahl des BRV und wenn die konstituierende Sitzung fertig ist, findet im Anschluss eine außerordentliche BR-Sitzung statt mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung. Also getrennte Sitzungen, aber am gleichen Tag, wenn der nächste Tag bei euch nicht geht. Man kann ja die Einladung/Anwesenheitsliste alles entsprechend vorbereiten und je nachdem, wie eure Räumlichkeiten/BR-Büro/Besprechungszimmer sind, dem neuen BRV nach der konst. Sitzung dann kurz Zeit geben, alles auszudrucken und dann die ao BR-Sitzung eröffnen.

C
celestro

24.04.2023 um 19:38 Uhr

Und wie soll der BRV rechtssicher zu einer außerordentlichen Sitzung direkt im Anschluss an die WV-Sitzung einladen?

D
DummerHund

24.04.2023 um 23:43 Uhr

Wo wäre der Unterschied ob am selben Tag oder einen Tag später?

C
celestro

24.04.2023 um 23:57 Uhr

Der BRV könnte eine vernünftige TO ausarbeiten und die Einladung zur Sitzung rumschicken.

P.S. Ich persönlich würde hier nicht einmal genügend Grund für eine außerordentliche Sitzung sehen. Aber fraglich, ob die TE sich davon abbringen lassen will.

E
enigmathika

26.04.2023 um 17:09 Uhr

"Aus Urlaubs- und Termingründen wäre es sehr sinnvoll wenn wir dort gleich die erste Schulung (Detailliertes Angebot liegt bis dahin vor, also Ort, Zeit und Kosten sind definiert) beschlossen werden könnte."

Wer hat das denn auf welchen Beschluss hin alles organisiert, wenn der BR noch gar nicht konstituiert war?

J
Josefina

26.04.2023 um 19:00 Uhr

Noch niemand. Aber die vorige Einholung von Angeboten, um dort dann einen Beschluss fassen zu können, macht ja durchaus Sinn. Somit liegt nämlich zeitnah eine vernünftige Entscheidungsgrundlage vor.

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