Erstellt am 14.12.2020 um 17:24 Uhr von celestro
Ihr habt mMn. keine Ablehnung beschlossen, sondern dem Antrag nur "nicht zugestimmt". Eine Ablehnung müsste beschlossen werden ... mit einer Mehrheit "dafür". Diese Diskussion hatten wir hier aber gerade erst. Und da kamen die beiden Lager nicht "auf einen grünen Zweig".
Erstellt am 14.12.2020 um 17:52 Uhr von Kratzbürste
Du lässt die Frist verstreichen und äußerst dich nicht. Auch wenn einige Betriebsräte gegen die personelle Maßnahme waren, es wurde dennoch kein Widerspruch beschlossen.
Erstellt am 14.12.2020 um 19:11 Uhr von Steinerin
@ celestro
Ja gut, dann haben wir keine Ablehnung beschlossen, nach deiner Meinung. Aber was jetzt??
@Kratzbürste: Finde ich schräg, da könnte man mir Pflichtverltzung vorwerfen, wenn ich wissentlich Beschlüße nicht kommuniziere.
Trotzdem danke für eure Hinweise!! Bleibt gesund!!
Erstellt am 14.12.2020 um 20:16 Uhr von BRHamburg
Gab es den in der Diskussion zur PEM Einwände von den Mitgliedern die sich enthalten haben? Es wäre auch eine Möglichkeit gewesen auch ein Antrag zu stellen das sich das Gremium nicht äußern würde.
Erstellt am 15.12.2020 um 00:22 Uhr von celestro
"Finde ich schräg, da könnte man mir Pflichtverltzung vorwerfen, wenn ich wissentlich Beschlüße nicht kommuniziere."
Auch wenn das nicht an mich gerichtet war ... aber was habt Ihr denn beschlossen, was Du kommunizieren könntest? NICHTS! Und daher kann es auch keine Pflichtverletzung darstellen, dieses NICHTS nicht zu kommunizieren.
"Aber was jetzt??"
Ihr hättet Euch überlegen müssen, was Ihr jetzt machen wollt. Zum Beispiel, ob Ihr eine Zustimmungsverweigerung beschließen wollt. Abstimmung ... schauen ob es eine Mehrheit gibt. Alternativ ... gucken, ob sich eine Mehrheit findet, die Frist verstreichen zu lassen.
Wenn nichts zustande kommt ... den BR darauf hinweisen, das es nichts zu kommunizieren gibt und das quasi wie Frist verstreichen lassen ausgehen wird. Wenn sich dann immer noch keine Mehrheit für irgendetwas findet ... tja, dann ist das halt so.
Erstellt am 15.12.2020 um 08:59 Uhr von UdoWoe
Wieso hattet ihr nur 8 BR-Mitglieder? War jemand krank, Urlaub oder sonst Abwesend? Dann hätte doch ein Ersatzmitglied eingeladen werden müssen? Oder etwa nicht? Nach meinem Kenntnisstand sind es immer ungerade Mitglieder im BR.
Ansonsten auch wie oben schon von celestro geäußert. Ihr habt dem Antrag "nicht zugestimmt". Ab und an äußert man sich dem AG gegenüber auch nicht. Damit muss er leben. Und dies hat nichts mit Pflichtverletzung zu tun.
Erstellt am 15.12.2020 um 09:14 Uhr von moreno
UdoWoe es wird oft passieren, dass ein BR durch Urlaub und Krankheit Beschlüsse mit einer graden Anzahl von BRM machen muss.
Ansonsten bin ich auch bei Celestro und Kratzbürste
Erstellt am 15.12.2020 um 09:44 Uhr von Steinerin
@ BRHamburg, nein, es gab auch auf Nachfrage keine Gründe durch die Ablehnenden.
@Udowoe Durch krank (Nachrücker) und Urlaub kann es schon mal passieren, dass es zu dieser Anzahl kommt.
Allenjedoch ein herzliches Dankeschön für die Hinweis und Antworten.
Bleibt gesund!!
Erstellt am 15.12.2020 um 10:31 Uhr von Kjarrigan
Der AG bittet um Zustimmung zu einer PEM
Der BRV stellt die Frage zum Beschluss: Wer ist dafür dem Antrag zuzustimmen
4 Ja 4 Enthaltungen - damit ist keine Mehrheit für die Annahme des Antrages erreicht.
(Nachfrage des BRV an die BR gestellt - keine Antwort über Ablehnungsgründe)
Mitteilung des BRV an den AG: Für ihren Antrag auf Zustimmung zur PEM konnte keine Mehrheit im BR gefunden werden. Ende.
Was der AG dann damit macht ist seine Sache.
(Ich als BR würde die PEM dann durchziehen - Soll der BR doch klagen!)
Erstellt am 15.12.2020 um 10:50 Uhr von nicoline
Kjarrigan
(Ich als BR würde die PEM dann durchziehen - Soll der BR doch klagen!)
??????????
Erstellt am 15.12.2020 um 10:53 Uhr von celestro
Das erste "BR" sollte vermutlich "AG" heißen.
Erstellt am 15.12.2020 um 11:26 Uhr von Kjarrigan
danke celestro - sollte es