Erstellt am 23.03.2010 um 08:32 Uhr von Forentroll
BetrVG§ 27 Betriebsausschuß
Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuß. Der Betriebsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren Ausschußmitgliedern, 17 bis 23 Mitgliedern aus 5 weiteren Ausschußmitgliedern, 25 bis 35 Mitgliedern aus 7 weiteren Ausschußmitgliedern, 37 oder mehr Mitgliedern aus 9 weiteren Ausschußmitgliedern. Die weiteren Ausschußmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Der Betriebsausschuß führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuß mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluß von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
Erstellt am 23.03.2010 um 08:37 Uhr von kepdbr
Erstellt am 23.03.2010 um 08:40 Uhr von ridgeback
Rattle,
siehe; Däubler/Wedde, § 27 BetrVG Rz. 21; Richardi/Thüsing, § 27 BetrVG Rz. 13; Fitting, § 27 BetrVG Rz. 24; GK/Raab, § 27 BetrVG Rz. 21.
Erstellt am 23.03.2010 um 08:50 Uhr von Rattle
@Forentroll, kepdbr
wir sind ein 9er BR.
dann wurde ja bei uns falsch gewählt mit zustimmung der GEW.
wir sind zwei neue BR's zu dem auch ich gehöre und 7 vom letzten BR und sie haben uns natürlich für alle wichtigen ausschüsse überstimmt b.z.w. der Vorsitzende hatte schon ein papier fertig wo alle positionen festgelegt waren nach dem D'hontschen verfahren der Betriebsratswahl.
für uns beiden stand noch eine position im ausschuss sicherheit und eine position als ersatz.
das der vorsitzende und stelli die position besetzen war mir aus dem gesetz klar.
müssen wir das jetzt so hinnehmen, oder gibt es eine möglichkeit das ganze zu beanstanden?
mfg
Erstellt am 23.03.2010 um 09:27 Uhr von kepdbr
@Rattle
um ehrlich zu sein bin ich da etwas überfragt. Seid ihr ein größeres Unternehmen mit mehreren BR´s? Wenn ja, einfach mal bei einem anderen anrufen und dort nachfragen, auch nach einem Anwalt ihres Vertrauens. Allerdings habt ihr als BR sicher ebenfalls einen. Mal das Gremium nach dem Namen fragen, googeln und dort mal erkundigen als BR.
Bei der GEW beschweren, bringt nix, da eh alles wieder bei eurem Gewerkschaftler landet und die Situation noch mehr kompliziert. Deshalb anwaltlichen Rat holen. Es sei denn, auch ich werde hier noch eines besseren belehrt:-)
Erstellt am 23.03.2010 um 10:08 Uhr von Rattle
@kepdbr
auf der einen seite möchte ich die situation natürlich nicht weiter verschärfen, weil wir ja 4 jahre zusammen auskommen müssen.
auf der anderen seite möchte ich das zumindest auf der nächsten sitzung das es im protokoll aufgenommen wird, das wir nach einem falschen wahlverfahren den Betriebsausschuss gewählt haben.
wenn wir das so sang und klanglos hinnehmen werden sie uns wahrscheinlich immer auf der nase rumtanzen, das nächste problem wird wohl auch sein das der andere neue im BR
nicht in der GEW ist, was für mich kein problem darstellt, aber wohl für den rest.
und die zustimmung für eine schulung bei einem anderen anbieter (z.B. W.A.F) blokieren obwohl ja ein schulungrecht besteht.
mfg
Erstellt am 23.03.2010 um 11:03 Uhr von kepdbr
genau, lass das im Protokoll mit aufnehmen.
Auch mit der GEW sehe ich skeptisch, aber du bist sicher in einer Branche tätig, wo GEW groß geschrieben wird. Bei uns sind alle BRM Miglied, aber eher weniger aktiv. Wir greifen nur im Notfall auf diese zurück und das funktioniert ganz gut. Auch ist es jedem selbst überlassen ob er Mitgied ist oder nicht, ist ja gott sei dank keine Vorraussetzung für ein BR-Amt.
Auch was die Schulungen anbetrifft sollte jeder selbst entscheiden können, welcher Anbieter. Auf den Inhalt kommt es an und ob GEW-Angebot oder nicht, spielt m.E. keine Rolle. Da sollte euer alter BR etwas flexibler und offener sein und von seinem starren GEW-Verhalten etwas Abstand nehmen.