Erstellt am 04.12.2023 um 15:38 Uhr von celestro
"Und ist es nicht erforderlich grundsätzlich zur jeder BA Sitzuung alle gewählten 5 Mitglieder zu laden?"
Doch, natürlich!
"Rückt somit der 1. Nachrücker in den Betriebsausschuss nach und man kann oder muss einen neuen Nachrücker wählen?"
Man muss natürlich nicht ... aber es wäre sicher sinnvoll.
Erstellt am 07.12.2023 um 20:02 Uhr von Olav HB
Wenn ein Mitglied aus dem BR ausscheidet, so wird der Platz vom ersten Nachrücker eingenommen. Maßgeblich ist das Ergebnis der Wahl.
Für den Betriebsausschuß, ein Gremium innerhalb des Betriebsrats, gilt, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein neuer Person im Betriebsausschuss gewählt werden muss. Das ist also nicht automatisch der nachrückende Person, sondern kann jedes Mitglied des BRs sein.
Erstellt am 07.12.2023 um 20:09 Uhr von celestro
"Für den Betriebsausschuß, ein Gremium innerhalb des Betriebsrats, gilt, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein neuer Person im Betriebsausschuss gewählt werden muss. Das ist also nicht automatisch der nachrückende Person, sondern kann jedes Mitglied des BRs sein."
Das ist nur dann richtig, falls es keine Regelung bezüglich Ersatzmitgliedern gibt. Denn wenn es die gibt, ist klar, wer dafür nachrückt.