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Betriebsausschuss

M
Mila2018
Dez 2023 bearbeitet

Unser BA besteht (11BR Mitglieder) aus 5 Personen zzgl. 2 Nachrücker.

Jetzt ist ein BR Mitglied welches dem 5er Gremium angehört, aus dem BR ausgetreten. Rückt somit der 1. Nachrücker in den Betriebsausschuss nach und man kann oder muss einen neuen Nachrücker wählen? Und ist es nicht erforderlich grundsätzlich zur jeder BA Sitzuung alle gewählten 5 Mitglieder zu laden?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

04.12.2023 um 16:38 Uhr

"Und ist es nicht erforderlich grundsätzlich zur jeder BA Sitzuung alle gewählten 5 Mitglieder zu laden?"

Doch, natürlich!

"Rückt somit der 1. Nachrücker in den Betriebsausschuss nach und man kann oder muss einen neuen Nachrücker wählen?"

Man muss natürlich nicht ... aber es wäre sicher sinnvoll.

OH
Olav HB

07.12.2023 um 21:02 Uhr

Wenn ein Mitglied aus dem BR ausscheidet, so wird der Platz vom ersten Nachrücker eingenommen. Maßgeblich ist das Ergebnis der Wahl.

Für den Betriebsausschuß, ein Gremium innerhalb des Betriebsrats, gilt, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein neuer Person im Betriebsausschuss gewählt werden muss. Das ist also nicht automatisch der nachrückende Person, sondern kann jedes Mitglied des BRs sein.

C
celestro

07.12.2023 um 21:09 Uhr

"Für den Betriebsausschuß, ein Gremium innerhalb des Betriebsrats, gilt, dass für das ausgeschiedene Mitglied ein neuer Person im Betriebsausschuss gewählt werden muss. Das ist also nicht automatisch der nachrückende Person, sondern kann jedes Mitglied des BRs sein."

Das ist nur dann richtig, falls es keine Regelung bezüglich Ersatzmitgliedern gibt. Denn wenn es die gibt, ist klar, wer dafür nachrückt.

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