Erstellt am 26.03.2014 um 11:41 Uhr von Oblatixx
Erstellt am 26.03.2014 um 12:40 Uhr von betriebsratten
Und Auftrag für die nächste Wahl-mind. 3 Stellvertreter gleich mitwählen-es könnte auch Krankheit kommen. Ferner kommt Ihr spätestens in die Bredouille bei der Wahl - immer MINDESTENS 2 dauerhaft anwesend-und das u.u. den ganzen Tag
Gruss von en Betriebsratten
Erstellt am 26.03.2014 um 12:56 Uhr von Farce
Ersatz muss sein, wenn möglich. Wenn kein Ersatz da ist, geht es auch ohne.
Der WV selbst kann hier auch nicht für einen Ersatz durch Bestellung sorgen. Dies wäre eine Aufgabe des Br, der dieses, um die Durchführung der Wahl sicherzustellen, auch noch nachträglich kann.
Ein vernünftig agierender BR hätte hier allerdings vorgesorgt und auch Ersatzmitglieder benannt.
Der WV selbst kann nur über Wahlhelfer eine Entscheidung treffen. Wenn es auch nur noch um die Wahl selbst und die dann folgende Auszählung geht, kann hier mit Wahlhelfern das Fehlen eines WV Mitglieds überbrückt werden.
Bei der Wahl selbst reicht die dauerhafte Anwesenheit eines WV Mitglieds und eines Wahlhelfers.
Sollten dann noch Beschlussfassungen anliegen, müssten diese aber einstimmig getroffen werden.