Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe. Im Gesetz WO § 22 Abs 3 steht:
"Haben in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist."

Nun zu unserem Fall:
Die Wahl fand natürlich im Mai statt. Wir hatten 9 Berwerber für 3 Betriebsräte
Person 1, 2, 3 waren klar nach Stimmenauszählung (1) 22 Stimmen (2) 19 Stimmen (3) 18 Stimmen.
Person 4 + 5 hatten Stimmengleichheit (17 Stimmen) -> nach der Auszählung hat die eine Person der anderen Person den Vortritt gelassen

Tage nach der Wahl hat sich Person 2 entschieden, das Amt nicht anzunehmen. Dadurch ist Person 4 natürlich hoch gerutscht. Ein Betriebsratsmitglied beruft sich auf o. g. Gesetz und bemängelt, dass kein Los entschieden hat zwischen 3 + 4. Er sagt sogar, dass die Person, die der anderen den Vortritt gelassen hat, aus dem BR raus ist sprich zurück getreten ist. Dem ist aber nicht so. Es wurde lediglich der "Fehler" gemacht, dass kein Los entschieden hat.

Was nun? Ich bin echt ratlos :-( Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank!

Anmerkung: ist die Konsequenz dessen, dass neu gewählt werden müsste? Was wäre überhaupt die Konsequenz?