Erstellt am 20.12.2008 um 08:09 Uhr von DonJohnson
@DieterB
Nein. Siehe hierzu § 1 BetrVG. Dort steht: "In Betrieben mit .... werden Betriebsräte gewählt..." Das Gesetz sieht es einfach so vor. Oder kann man auch drüber abstimmen ob innerhalb geschlossener Ortschaft 50 gefahren wird oder nciht?
Der Gesetzestest ist somit eindeutig und kein Wunschkonzert!
Dennoch schönes Wochenende und ein frohes Weihnachtsfest
DJ
Erstellt am 20.12.2008 um 08:12 Uhr von DieterB
Herzlichen Dank,
so hatte ich das auch gelesen, allerdings mehrer Meinungen gehört.
Erstellt am 20.12.2008 um 08:20 Uhr von DonJohnson
Witzig - ich hatte letztens auch ne andere Meinung als die Blau Weißen bezüglich Geschwindigkeit - genutzt hat es mir leider nciht und diskutieren wollten die auch nciht... wieso um alles in der Welt versucht man das BetrVG fusselig zu reden und andere Gesetze nciht? Ist Gesetz nciht Gesetz? Können wir uns alle aussuchen an welche Gesetze wir uns halten und an welche nicht?
Ach, ich bin echt zu blond, ich vergaß, im BetrVG geht es ja NUR um Rechte des BR und Unterstützung und Schutz der AN... Stimmt, laßt uns das "dicke Buch" ins Feuer werfen - interessiert doch eh keinen :-(
So, nun wird es aber Zeit für mcih...
Gruß DJ
Erstellt am 20.12.2008 um 08:24 Uhr von DieterB
Don,
wahrscheinlich hat einer nicht richtig lesen können,
und den Passus mit dem Wahlvorstand falsch interpretiert. :-)
Für's Feuer hätte ich da noch das eine oder andere dicke Buch.
Erstellt am 20.12.2008 um 09:06 Uhr von Mona-Lisa
@Dieter,
konstruierter Fall:
es gibt in dem "imaginären" Betrieb kein Betriebsrat,
ein 3er Gremium würde lt. BetrVG das Gremium bilden,
3 Kollegen starten eine Betriebsratswahl
und bilden den Wahlvorstand,
diese 3 Kollegen sind die einzigen, die sich zur Wahl stellen,
keiner - ausser den 3 Kandidaten - gehen zur Wahl,
jeder gibt sich selbst die Stimme.
Fazit:
der bisher betriebsratslose Betrieb hat einen rechtmässigen Betriebsrat!
gar nicht so abwegig, oder?
Erstellt am 20.12.2008 um 21:55 Uhr von DonJohnson
Nee, Mona lLisa, nicht abwegig, passiert zu hauf in der BRD
Das Beispil war klasse, sorry bin angetrunken, sollte jetzt ncihts mehr posten
melde mich ab, wollte nur die beiden threads verfolgen von heute morgen
bis morgen oder so...
DJ
Erstellt am 22.12.2008 um 19:52 Uhr von DieterB
ja, aber du brauchst ja mind 5 Stimmen.
Weil unter 5 Arbeitnehmern kein BR
Erstellt am 22.12.2008 um 20:18 Uhr von Lotte
Dieter,
was haben die Stimmen mit der Anzahl der AN im Betrieb zu tun?
Da hast Du jetzt aber eine falsche Verbindung geknüpft.
Mona-Lisa unsere Schöheit, hat vollkommen Recht. ;-)