Würde gern mal wissen, ob die Wahl des Wahlvorstandes für die kommende Betriebsratswahl öffentlich gemacht werden muss, d.h. ob auch (neutrale) Arbeitnehmer, die nicht im derzeitigen BR sind, berücksichtigt werden MÜSSEN oder ob der Wahlvorstand auch nur durch den jetzigen BR gestellt werden kann.
Zu unserer Situation: der derzeitige BR besteht aus 5 Mitgliedern, von denen 3 Mitglieder jetzt auch den Wahlvorstand inkl. Vorsitz stellen.
Andere "neutrale" AN unseres Unternehmens wurden in die Wahl nicht miteinbezogen sondern nur innerhalb des jetzigen BR gewählt. Ist dies rechtens ?