Erstellt am 19.03.2014 um 21:14 Uhr von pillepalleTR
Ja, wenn es sein Einverständnis (Kandidaturbereitschaft, Annahme der Wahl) dafür vorher schriftlich erteilt.
Erstellt am 20.03.2014 um 10:11 Uhr von gironimo
Warum soll denn die schriftliche Einverständniserklärung erforderlich sein?
Erstellt am 20.03.2014 um 19:36 Uhr von pillepalleTR
@gironimo
Ist das Zauberwort, um das sich deine Frgae dreht "schriftlich"?
Wenn nur mündlich, gegenüber wem? WV?