Hallo ...

wir haben folgende Situation im BR.

Unser BR Vorsitzender tritt zum 31.05.19 zurück,er legt den Vorsitz nieder und tritt gleichzeitig aus dem BR aus.

Zur Erklärung: Ich bin stellv. BR Vorsitzender und möchte mich zur Wahl stellen.
Der BR Vorsitzende sagte mir das ich als Stellvertreter zurück treten müsste, um mich aufstellen zu lassen können, damit alles rein rechtlich Wasserdicht ist.
- Entspricht das der Wahrheit?
- Wenn ja, langt das wenn auf der Sitzung kurzfristig von meinem Amt zurücktrete und mich zur Wahl stelle ?
Oder muss ich gar nicht zurücktreten ?
Ich werde diese Sitzung leiten in der neue Vorsitzender gewählt wird weil er bis zum Austritts Datum seine Überstunden abbummelt.
Die Sitzung ( 29.05.19 ) wo sein Nachfolger gewählt wird findet noch in seiner Amtszeit statt, umso eine Zeit ohne Vorsitzenden entgegen zuwirken.
- Ist das so in Ordnung ?

Danke für eure Antworten im Voraus....