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Wahl eines neuen Vorsitzenden während der Legislaturperiode

S
Sarotti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser BR-Vorsitzender geht im September 2011 (mit 65 Jahre und 3 Monate) in Rente und der BR muss einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn der Vorsitzende als Vorsitzender im September zurücktritt und die Wahl zum neuen Vorsitzenden steht an, kann der zurückgetretene Vorsitzende an der Wahl teilnehmen, auch wenn ER nur noch einige Tage als BR-Mitglied tätig ist. Gibt es eine "Mindestlaufzeit" bis zum Ausscheiden? Oder besser gesagt wie kann man verhindern dass der in ein paar Tage ausscheidende Ex-Vors. an der Wahl teilnimmt. Es würde doch Sinn mache, dass das 1. Ersatzmitglied an dieser Wahl teilnimmt. Gruss F.D.M.

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Community-Antworten (3)

N
niemand

27.01.2011 um 09:56 Uhr

Der BR der vom Amt des BRV zurückgetreten ist ist bis zum Ende seines Mandats weiterhin BR Mitglied mit allen seinen Rechten. Er nimmt selbstverständlich an der Wahl des neuen BRV teil.

Wenn ihr aber mit der Wahl des neuen BRV nicht zufrieden seid und glaubt es könnte zu einem anderen Ergebnis bei Teilnahme des Ersatzmitgliedes kommen steht es euch ja frei nach dem ausscheiden des ehemaligen BRV die Wahl des BRV wieder auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

W
Widder

27.01.2011 um 09:57 Uhr

Solange er sein Mandat nicht zurück gibt, bleibt er BRM bis zur letzten Minute, und wird damit also auch an jeder Sitzung teilnehmen..

Warum wollt ihr verhindern das er teilnimmt??

P
pitsieben

27.01.2011 um 14:05 Uhr

@ Sarotti, der BRV bleibt bis zum letzten Tag Mitglied des BR`s. Aber eine andere Frage, warum 3 Monate länger als 65 Jahre? Steht im AV oder TV nicht, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monates, in welchen die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird, endet. Wenn ja, sind die 3 Monate Beschäftigung nach dem Erreichen der Altersgrenze eine Neueinstellung.

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