Liebe Forumsnutzer/innen,

unter welchen Umständen ist es möglich, während der normalen BR-Amtszeit den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz neu zu wählen?

Kann man dies jederzeit tun oder ist eine Neuwahl an Bedingungen geknüpft - wenn ja, an welche? Wie würde eine formal richtige Neuwahl ablaufen?

Ich bedanke mich sehr für die Unterstützung!