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Wahl des BR-Vorsitzenden & stellvertr. Vorsitzenden während der Legislaturperiode

H
hewikl
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forumsnutzer/innen,

unter welchen Umständen ist es möglich, während der normalen BR-Amtszeit den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz neu zu wählen?

Kann man dies jederzeit tun oder ist eine Neuwahl an Bedingungen geknüpft - wenn ja, an welche? Wie würde eine formal richtige Neuwahl ablaufen?

Ich bedanke mich sehr für die Unterstützung!

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Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

21.08.2007 um 22:56 Uhr

Hallo.

Ihr könnt den BRV und seinen Stelli jederzeit neu wählen. Wenn derjenige abgewählt werden möchte kein Problem, es muß so oder so eine neue Mehrheit im Gremium gebildet werden. Kann jederzeit bei einer BR Sitzung gemacht werden.

H
hewikl

22.08.2007 um 00:33 Uhr

Lieber Don Johnson,

herzlichen Dank für Deine Antwort. Eine kleine Nachfrage habe ich: Was passiert dann, wenn beispielsweise der stellvertretende Vorsitzende sein Amt nicht niederlegen bzw. nicht abgewählt werden möchte? Ist es möglich, ihn seines Amtes zu entheben und einen neuen stellvertretenden BRV zu wählen?

L
Lotte

22.08.2007 um 00:42 Uhr

hewikl, er wird vor einer Abwahl nicht unbedingt nach seinen Wünschen gefragt, da diese unerheblich sind. Wichtig ist, dass Ihr wisst, wer danach den stellv. BRV machen soll und dass derjenige/diejenige auch bereit ist.

H
hewikl

22.08.2007 um 09:20 Uhr

Liebe Lotte,

danke für den Beitrag! Demgemäß kann bspw. einfach eine Sitzung mit dem TOP "Neuwahl des/r stellv. BRV" einberufen werden, die/der momentane "Stelli" wird - gleichgültig ob sie/er möchte - abgewählt und ein/e Neue/r ins Amt gehoben, oder?

Grüße und allen einen schönen Tag!

M
Mona-Lisa

22.08.2007 um 09:25 Uhr

@hewikl, nicht die Meinung des BRV/Stellvertreter's ist gefragt, sondern das Gremium entscheidet.... Vor der Neuwahl sollte aber eine Abwahl auf der Tagesordnung erscheinen... ;-))

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