Vorschlagsliste mit Funktion (BRV, BR) - ist das erlaubt ?
Wir haben morgen Betriebsratswahlen und auf den Vorschlagslisten steht bereits wer als BR und stellvertr. BR vorgeschlagen wird. Darf das dort stehen? Entscheidet nicht die Mehrheit der Stimmen wer BR und stellvertr. BR wird? Wir sind ein Unternehmen mit 13 Pers. Was können wir machen, da die Einspruchsfrist ja bereits abgelaufen ist?
Community-Antworten (1)
08.05.2006 um 19:43 Uhr
Das ist meiner Meinung nach eine Beeinflussung der Wahl,wenn das der Wähler sieht,wird er doch nichts anderes mehr wählen.
Das einzige was noch bleibt,ist die Anfechtung,dafür braucht ihr aber 3AN,die das vor dem Arbeitsgericht einbringen.
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