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BR Listenwahl

MK
Michael Krause
Apr 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, dass auf dem Stimmzettel zu Listenwahl die Anzahl der Listen-Kandidaten erwähnt werden?

Liste A "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 10 weitere Kandidaten

Liste B "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 20 weitere Kandidaten

Liste C "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 100 weitere Kandidaten

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

21.02.2018 um 13:45 Uhr

Halte ich für zumindest problematisch da es gegen die WO verstößt.

C
celestro

21.02.2018 um 14:16 Uhr

Die Listen müssen ja bis nach der Wahl aushängen. Wer also nochmal gucken muß, bevor er wählt, soll sich die Listen einfach nochmal anschauen.

N
nicoline

21.02.2018 um 15:51 Uhr

Ist es zulässig es gibt dazu eine klare Aussage in der WO, die Antwort lautet also: NEIN!

MK
Michael Krause

21.02.2018 um 19:55 Uhr

Vielen Dank an alle, welche bislang geantwortet haben. Mit diesen Antworten wurde meine Vermutung eindeutig bestätigt.

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