Erstellt am 21.02.2018 um 12:45 Uhr von Pjöööng
Halte ich für zumindest problematisch da es gegen die WO verstößt.
Erstellt am 21.02.2018 um 13:16 Uhr von celestro
Die Listen müssen ja bis nach der Wahl aushängen. Wer also nochmal gucken muß, bevor er wählt, soll sich die Listen einfach nochmal anschauen.
Erstellt am 21.02.2018 um 14:51 Uhr von nicoline
*Ist es zulässig*
es gibt dazu eine klare Aussage in der WO, die Antwort lautet also: NEIN!
Erstellt am 21.02.2018 um 18:55 Uhr von Michael Krause
Vielen Dank an alle, welche bislang geantwortet haben.
Mit diesen Antworten wurde meine Vermutung eindeutig bestätigt.