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Bevorstehene Wahl der/des Vorsitzenden - wie?

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Maja62
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen.

Fall 1: Wir wählen in der ersten konstituierenden Sitzung nach erfolgter BR-Wahl unseren Vorsitzenden und Fize. Bedingt durch Krankheit fehlen drei der BR´s die durch Ersatzmitglieder vertreten werden. Frage 1: Gibt es die Möglichkeit, auch ein wegen Krankheit nicht anwesendes Mitglied zum Vorsitzenden bzw. Stellvertreter mit deren schriftlichen Einverständnis wählen zu können?

Fall 2: Unser bisheriger Vorsitzender möchte für eine erneute Amtszeit nicht mehr kandidieren. Frage 2: Falls sich in der ersten Sitzung kein Vorsitzender (wegen Krankheit) wählen lässt, bzw. wählbar ist, wer übernimmt dann die Wahlakten vom Wahlvorstandsvorsitzenden, bzw. die bisherigen Akten und Unterlagen vom alten BRV? Bekommt die zunächst der evtl. gewählte Fize, oder bleiben diese Unterlagen bis zur endgültigen Wahl des BRV unter Verwahrung des Wahlleiters???

Frage 3: Ist ein Fize überhaupt wählbar, wenn zuvor die Wahl des Vorsitzenden aus oben benannten Grund nicht möglich war???

Lieben Dank,

Eure Maja62

5.82401

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

28.05.2007 um 17:32 Uhr

zu1. Ja, warum nicht.

zu2. Die Wahlakten müsste dann der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende übernehmen. Vielleicht gibt es hier aber auch andere Ansichten, da die Konstituierung des Betriebsrates noch nicht vollständig abgeschlossen wurde.

zu3.Der Vorsitzende und der Stellvertreter werden vom Betriebsrat in getrennten Wahlgängen gewählt. Somit ist eine Wahl des Stellvertreters nicht von der Wahl des Vorsitzenden abhängig.

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