Erstellt am 13.05.2011 um 08:47 Uhr von Tanzbär
Vermutungen, Vermutungen ...
Was sollen wir denn dazu sagen? Durch einen Wechsel des Vorsitzenden des Wahlvorstandes wird keine Wahl ungültig. Und seine Liste kann er ja trotzdem einreichen.
Eure Mitarbeiter entscheiden dann, wer das Rennen gewinnt.
Erstellt am 13.05.2011 um 08:49 Uhr von werweisswas
Ein einmal bestimmter Wahlvorstand kann nicht wieder abberufen werden!
Nach der Ernennung des Wahlvorstandes hat der BR keinerlei Zugriffsrecht mehr auf dieses Gremium!!!
Eventuell kann der Wahlvorstand sich aber intern über den Vorsitz neu einigen, aber der alte Vorsitzende bleibt auf jeden Fall weiterhin im Wahlvorstand.
Erstellt am 13.05.2011 um 10:39 Uhr von Rattle
Hallo,
der BR kann denn wechsel des vorsitzenden wahlvorstandes nicht beschliessen, der wahlvorstand ist ein eigenständiges organ.
oder hab ich das falsch verstanden?
MFG
Erstellt am 13.05.2011 um 20:14 Uhr von PaulPaule
@Tanzbär - also die ersten 4 ">" sind Fakten und der 5. ">" ist ziemlich offensichtlich - klar entscheidet letztendlich der Wähler, doch sollte solch Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden? Sonst könnte man ja immer sagen: "Naja, ist alles nicht so schlimm." und man macht den Wähler zum "Richter", weil dieser mit seiner Entscheidung automatisch Unrecht ausgleicht. Hm...
MfG!
Erstellt am 14.05.2011 um 00:34 Uhr von DerAlteHeini
PaulPaule
Der Betriebsrat beruft den Wahlvorstand, bestimmt den Vorsitzenden und Stellvertreter des Wahlvorstand. Damit ist die Arbeit des Betriebsrates in Sachen Betriebsratswahl beendet.
Der BR hat keinerlei Rechte in irgend einer weise auf den Wahlvorstand einzuwirken.
Der Wahlvorstand kann den Vorsitzenden nicht austauschen.
Der Betriebsrat kann in Sachen Wahlvorstand beschließen was er will,
es ist einfach rechts unwirksam.
Hier wird vom BR und Wahlvorstandsmitglieder ein Wahlvorstandsmitglied, was von seinem demokratischen Recht gebrauch macht, als Kandidat, bzw. mit einer Liste, an einer demokratischen Wahl teilzunehmen, gemobbt. Der oder die Kandidaten der Liste könnten mit einer einstweilig Verfügung den Mobbern zeigen was Recht ist und auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
Wenn der BR die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber genau so dumm vertreten hat wie er hier handelt, können die Arbeitnehmer des Betriebes nur froh sein das neue Wahlen stattfinden.
Ach ja, wird ein Rechtsanwalt und/oder ein Arbeitsgericht bemüht, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.