BR-Wahl - BR=Wahlvorstand?
Darf der alte Betriebsrat der Wahlvorstand sein und gleichzeitig selber zur Wiederwahl stellen? Also sprich, alles in der Hand des alten BRs?
Wir hatten das schon 2006 und empfanden es als Merkwürdig, dass die Stimmungen und Meinungen vorab nicht das Wahlergebnis wiedergespiegelt haben.
Ich selber bin nicht im Rat, möchte aber mich aufstellen lassen.
Community-Antworten (8)
18.09.2009 um 17:05 Uhr
Der alte BR kann sowohl den Wahlvorstand bilden als auch sich zur Wiederwahl stellen, warum auch nicht.
Da die Stimmauszählung öffentlich stattfindet, kann sich doch jeder davon überzeugen, das die Stimmen entsprechend der Kandidaten abgegeben wurden.
Wenn Du entsprechend lange genug im Betrieb bist, kannst Du ja dann für den BR kandidieren.
18.09.2009 um 17:17 Uhr
@useyd Da sieht man mal wieder, was AN alles bereit sind auszusagen oder an Meinungen widerzuspiegeln...
18.09.2009 um 18:47 Uhr
Da die Stimmauszählung öffentlich stattfindet?
Was heisst das genau? Die haben das im BR Büro gemacht.
18.09.2009 um 19:17 Uhr
@annonymos Die Umschläge mit den Stimmzetteln werden zwar vom Wahlvorstand geöffnet aber jeder AN hat das Recht dem Wahlvorstand im wahrsten Sinne des Wortes über die Schulter zu schauen. Somit kann jeder auch sehen, ob die Stimmauszählung auch ordnungsgemäß abläuft.
18.09.2009 um 19:22 Uhr
Hallo Öffentlich heißt, wie der Name schon heißt, eben öffentlich. Das heißt, dass jeder AN bei der Auszählung zusehen darf. Und das bis zum Ende. Wer das im stillen Kämmerlein macht, setzt sich dem Vorwurf der Manipulation aus, und das will ja wohl niemand.
18.09.2009 um 19:46 Uhr
Erganzend zu Fuxxx, die öffentliche Auszählung ist im BetrVG festgeschrieben §18
18.09.2009 um 19:56 Uhr
Danke, BRHexe. Du bringst die Sache auf den Punkt.
19.09.2009 um 16:20 Uhr
Falls die Stimmenauszählung nicht öffentlich war kannst du auch die Wahl anfechten. Brauchst aber noch 2 Mitarbeiter und hast dafür auch nur 2 Wochen Zeit..........
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