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Wahlrecht Volontäre, Stipendiaten, DFG-Mitarbeiter

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TinaZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Anfang Mai steht unsere Betriebsratswahl an und es gibt einige Mitarbeiter, bei denen unklar ist, ob sie wählen dürfen. Es handelt sich um vier Gruppen:

  • Volontäre. Sie haben einen Arbeitsvertrag und werden vom Betrieb bezahlt, Tätigkeit meist auf zwei Jahre befristet
  • Praktikanten. Weder Vertrag noch Bezahlung, meist für 6-8 Wochen im Betrieb
  • Stipendiaten: für eine befristete Zeit im Betrieb, werden von anderer Stelle bezahlt und haben auch keinen Vertrag mit dem Betrieb
  • Mitarbeiter, die für bestimmte Projekte für eine bestimmte Zeit im Betrieb angestellt sind, aber nicht vom Betrieb, sondern von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bezahlt werden. Viele dieser Mitarbeiter sind schon sehr lange im Betrieb und fragen natürlich, ob sie wählen dürfen. Bei der letzten Wahl durften sie es nicht.

Für Ratschläge sage ich jetzt schon Danke, bin das erste Mal im Wahlvorstand und das ist alles Neuland für mich.

Viele Grüße von Tina

1.14001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

13.03.2014 um 16:57 Uhr

Volontäre und Praktikanten, die einen Vertrag mit Euren AG haben, dürfen auch wählen, wenn sie ansonsten die Voraussetzungen erfüllen (§ 7, 1.Satz BetrVG; am Wahltag beschäftigt.).

Bei den Projektmitarbeitern dürfte § 7 Satz 2 BetrVG zutreffen. Hier kommt es wesentlich auf die Eingliederung in den Betrieb an (Arbeitsanweisungen, Arbeitsabläufe usw..).

Bei den Stipendiaten tippe ich eher auf nein. Hier wäre eine genaue Prüfung der Sachlage erforderlich.

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