Wahlrecht für Stipendiaten - besteht für diese Personen ein Wahlrecht?
Können Stipendiaten einer Uni wählen oder gewählt werden?
Community-Antworten (2)
20.03.2006 um 18:58 Uhr
nein, da sie ja Studenten und keine Mitarbeiter sind.
22.03.2006 um 15:32 Uhr
ich denke schon, allerdings werden Sie nicht als "normale" Mitarbeiter in der ersten Veröffentlichung der Wählerlisten erscheinen. Die Stipendiaten müssten dann den Wahlvorstand auffordern in die Wählerlisten (die eigentlich Verzeichnisse heißen) aufgenommen zu werden mit dem Argument, dass Sie Betriebszugehörige sind. Ich denke hier greif die selbe Regelung wie bei der Beschäftigung anderer "extern finanzierter" Mitarbeiter.
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