Erstellt am 20.03.2006 um 17:58 Uhr von norbert
nein, da sie ja Studenten und keine Mitarbeiter sind.
Erstellt am 22.03.2006 um 14:32 Uhr von derkleinemuck
ich denke schon, allerdings werden Sie nicht als "normale" Mitarbeiter in der ersten Veröffentlichung der Wählerlisten erscheinen.
Die Stipendiaten müssten dann den Wahlvorstand auffordern in die Wählerlisten (die eigentlich Verzeichnisse heißen) aufgenommen zu werden mit dem Argument, dass Sie Betriebszugehörige sind.
Ich denke hier greif die selbe Regelung wie bei der Beschäftigung anderer "extern finanzierter" Mitarbeiter.