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Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten länger als zwei Wochen ?

S
StephanMG
Nov 2016 bearbeitet

Darf die Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten länger sein als zwei Wochen ? Wir sind Wahlvorstand und die Frist auf dem Wahlausschreiben ist 2 Wochen und ein Tag.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

06.03.2014 um 11:27 Uhr

Ne. Wieso auch? Man kann aber das wahlausschreiben früher aushängen...

G
gironimo

06.03.2014 um 11:41 Uhr

§ 6 WO (1)(...). Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.

X
xumuimhxer

06.03.2014 um 13:24 Uhr

Da hat mein keine Flexibilität. Die Frist ist immer zwischen 14 Tagen und 1 Minute und 14 Tagen, 23 Stunden und 59 Minuten lang.

(Nicht vergessen, gesetzliche Fristen beginnen um Mitternacht nach dem Ereignis zu laufen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt wird.)

S
StephanMG

06.03.2014 um 13:56 Uhr

Vielen Dank. Mittlerweile haben wir auch eine Kommentierung gefunden, die klar bestätigt, dass die Frist weder verkürzt, noch verlängert werden kann. Demnach haben wir das Wahlausschreiben entsprechend angepasst ( Erlass war erst gestern ).

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