Erstellt am 06.03.2014 um 10:27 Uhr von Kölner
Ne. Wieso auch?
Man kann aber das wahlausschreiben früher aushängen...
Erstellt am 06.03.2014 um 10:41 Uhr von gironimo
§ 6 WO
(1)(...). Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.
Erstellt am 06.03.2014 um 12:24 Uhr von xumuimhxer
Da hat mein keine Flexibilität. Die Frist ist immer zwischen 14 Tagen und 1 Minute und 14 Tagen, 23 Stunden und 59 Minuten lang.
(Nicht vergessen, gesetzliche Fristen beginnen um Mitternacht nach dem Ereignis zu laufen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt wird.)
Erstellt am 06.03.2014 um 12:56 Uhr von StephanMG
Vielen Dank. Mittlerweile haben wir auch eine Kommentierung gefunden, die klar bestätigt, dass die Frist weder verkürzt, noch verlängert werden kann. Demnach haben wir das Wahlausschreiben entsprechend angepasst ( Erlass war erst gestern ).