Erstellt am 05.03.2014 um 14:07 Uhr von MrFujitsu
§10 Abs.2 WO
Spätestens EINE Woche vor beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe bekannt zu machen wie das Wahlauschreiben( §3 Abs. 4 WO)
Die Vorschlagslisten sind wie das Wahlauschreiben deutlich und für jedermann ohne besonderen Aufwand erreichbar auszulegen/auszuhängen.
Gruß
Erstellt am 05.03.2014 um 14:51 Uhr von gironimo
Gemeint ist der erste Wahltermin nicht das Ende. Und spätestens heißt: Es geht auch früher.
Erstellt am 05.03.2014 um 14:59 Uhr von Kölner
Caroline. Gefühlt ist das knapp, aber bei euch ists immer noch fristgerecht.