Hallo zusammen.

Ich habe folgende Frage:

In unserem Betrieb finden gerade Wahlen statt. Die Bekanntmachung der Vorschlagslisten ist auch schon ausgehängt.

Jetzt ist ein Listenführer befördert worden, er ist zwar weiterhin wählbar (also nicht leitender Angestellter), aber er ist mit seiner neuen Beschäftigung ein ganzes Stück näher an die Geschäftsführung gerückt.

Mich würde interessieren, ob der Wahlvorstand die Bekanntmachung der Vorschlagslisten nun aktualisieren muss/darf und diese neue Beschäftigungart auch auf dem Stimmzettel angeben muss/darf?