Passives Wahlrecht nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit
Ich habe eine Frage zum passiven Wahlrecht von neueingestellten Kollegen: Haben Sie das passive Wahlrecht, wenn sie am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören, wenn sie am Tag des Wahlausschreibens 6 Monate dem Betrieb angehören oder wenn sie generell voraussichtlich 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein werden? Im Gesetzestext ist das so schwammig ausgedrückt.
Community-Antworten (1)
04.03.2014 um 08:51 Uhr
Für das passive Wahlrecht muss man am Tage der Stimmabgabe 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
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