Ich habe eine Frage zum passiven Wahlrecht von neueingestellten Kollegen: Haben Sie das passive Wahlrecht, wenn sie am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören, wenn sie am Tag des Wahlausschreibens 6 Monate dem Betrieb angehören oder wenn sie generell voraussichtlich 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein werden? Im Gesetzestext ist das so schwammig ausgedrückt.