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Passives Wahlrecht nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit

W
WVcaelo
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum passiven Wahlrecht von neueingestellten Kollegen: Haben Sie das passive Wahlrecht, wenn sie am Wahltag 6 Monate dem Betrieb angehören, wenn sie am Tag des Wahlausschreibens 6 Monate dem Betrieb angehören oder wenn sie generell voraussichtlich 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein werden? Im Gesetzestext ist das so schwammig ausgedrückt.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

04.03.2014 um 08:51 Uhr

Für das passive Wahlrecht muss man am Tage der Stimmabgabe 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.

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