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Wählerliste

A
AkteX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hab da eine Frage wegen den Wahlen. Wir hatten heute eine WV- Sitzung, und so das Organisatorische besprochen.

Nun zur Frage: wir müssen doch dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, damit er uns die Wählerliste aushändigt. Darf die Vorsitzende dass schon im Voraus machen? Ohne es mit den restlichen WV-Mitgliedern zu besprechen und zu beschließen? Muss man sowas überhaupt beschließen? oder kann sie da machen was sie möchte? Also schon im Voraus dem Arbeitgeber schreiben und ihn auffordern kann, uns die Wählerliste zu geben?

Danke euch!

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

04.03.2014 um 07:54 Uhr

@AkteX Es steht im Gesetz nur, dass der WV die Daten für die Wählerliste aufstellen soll. Aber nicht das ein Beschluss gefaßt werden muss damit die Unterlagen angefordert werden sollen. Ihr müsst aus den übergebenen Daten die Wählerliste erstellen nicht der AG für euch.

Normalerweise macht man bei der ersten WVS einen Zeitplan und bespricht sollche Sachen. Aber ein Beschluss ist (noch) nicht nötig!

H
Hartmut

04.03.2014 um 08:28 Uhr

Das sehe ich auch so. Allerdings, sprecht doch mal mit dem WV-Vorsitzenden, dass der sich mit dem restlichen WV bitte besser verständigen soll. In einem so überschaubaren Gremium wird das doch wohl möglich sein!?

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