BR verletzt das BVG?
Vor einem Jahr sind aus unserem Betriebsrat 3 Personen ausgeschieden. Unsere Betriebsgrösse verlangt 11 Betriebsrats Mitglieder. Bei 600 Beschäftigten lieg ich da richtig? Da es keine Nachfolgekandidaten mehr gab besteht der Betriebsrat nun aus 8 Mitgliedern.. Da muss doch eine Neu Wahl gemacht werden oder? Der BR wurschtelt nun so rum und hat sich zwischenzeitlich sehr mit der Geschäftsleitung verbündet. Ich finde es einfach zum ...
Community-Antworten (2)
27.02.2014 um 22:46 Uhr
Du hast recht, ein geradzahliger BR geht gar nicht. Also Neuwahl und das gaaaanz schnell!
28.02.2014 um 17:51 Uhr
siehe auch § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG. (Aber ab morgen beginnt ja ohnehin die Wahlperiode 2014; gibt es denn schon einen Wahlvorstand?)
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