Persöhnlichkeitswahl
Hallo Zusammen!
Ist es möglich bei der BRW und einer Betriebsgröße von mehr als 200 Arbeitnehmer eine Persöhnlichkeitswahl durchzuführen, oder muss / sollte hier mit Listen gearbeitet werden? Sind die Pers.keitswahl und die Listenwahl gesetzlich vorgeschrieben ? Wo finde ich dazu was im BvG?
Vielen Dank schonmal im Voraus..
Community-Antworten (1)
17.04.2010 um 09:42 Uhr
Jein. Erstmal grundsätzlich Nein (siehe §§ 14, 14a BetrVG). Sollte jedoch nur eine Liste eingereicht werden, gibt es die Persönlichkeitswahl...54
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