Erstellt am 15.03.2006 um 17:13 Uhr von norbert
Ist der Mitarbeiter auf Dauer in Wien eingesetzt _ österr. Arbeitsrecht vereinbart- darf er nicht mit wählen. Betriebsteile gem. §4 werden nur in Deutschlang ggf. dem Hauptbetrieb zugeordnet.
Erstellt am 15.03.2006 um 17:24 Uhr von Ramses II
Dem kann ich mich nicht vorbehaltlos anschliessen.
Besteht der Arbeitsvertrag mit dem deutschen Unternehmen?
Ist der Arbeitnehmer in die deutsche Organisation eingebunden?
Erstellt am 16.03.2006 um 14:46 Uhr von Homburg
Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort - sorry für meine Verzögerung.
Ja, der Vertrag besteht mit dem deutschen Unternehmen. Der Mitarbeiter ist in die deutsche Organisation eingebunden, ist aber für Österreich und Osteuropa zuständig.
Es ist unser einziger Kollege, der im Ausland arbeitet. Von der Personalabteilung wurde er bisher nach österreichischem Recht behandelt, obwohl wohl im Arbeitsvertrag keine eindeutige Regelung vereinbart wurde (außer für die Reisekosten).
Das bedeutet also, wenn im Arbeitsvertrag eindeutig deutsches Recht vereinbart wäre, dürfte er mitwählen, richtig?
Danke
Homburg