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Sind Anteilseigner Stimmberechtigt? Können sie sich wählen lassen?

U
ulla
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Bei uns stehen Betriebsratswahlen an. Unser Betrieb besteht aus 29 Leuten. Wobei der Geschäftsführer sowie 4 weitere Angestellte Anteilseigner dieses Unternehmens sind. Dieses ist in einem Gesellschaftervertrag geregelt. Wir haben diese 5 Personen nicht mit auf die Wählerliste gesetzt. Die 4 Anteilseigner haben Einspruch gegen die Wählersiste eingelegt und sehen sich als "normale" Arbeitnehmer (arbeiten alle im Unternehmen mit, haben keine Prokura, sind aber Zeichnungsberechtigt). Dabei berufen Sie sich auf §5 des BVG. Haben Sie Recht? Der Wahlvorstand hat sie aus der Wählersliste ausgeschlossen, da sie als Anteilseigner offensichtlich die Interessen des AG vertreten und nicht die der AN.

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Community-Antworten (5)

P
pit47

06.03.2006 um 13:05 Uhr

Hallo ulle, ihr habt nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG richtig gehandelt. Dieser Personenkreis kann keinen Einspruch gegen die Wählerliste einlegen, sondern als Arbeitgeber nur arbeitsrechtlich dagegen angehen oder die Wahl anfechten.

W
w-j-l

06.03.2006 um 13:17 Uhr

Also ich meine, dass die 4 alleine aufgrund der Tatsache, dass sie Anteilseigner sind, noch nicht leitende Angestellte sind.

Ist ihre Stellung beherrschend für den Betrieb, oder leitet der Geschäftsführer alleine? Es kommt schon darauf an, ob die 4 Weiteren auch LEitungsbefugnisse haben, oder Einfluss auf die Ausrichtung oder das Geschehen im Betrieb haben.

Nur weil jemand Geld in einen Betrieb steckt, ist er noch nicht leitender Angestellter.

P
pit47

06.03.2006 um 13:47 Uhr

Hallo zusammen, als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG gelten nicht, u.a. Gesellschafter, die zeichnungsberechtigt sind, also eine leitende Funktion haben.

U
Ulla

06.03.2006 um 13:52 Uhr

Der eine ist Verkaufsleiter, der zweite ist Leiter der Elektroabteilung, der dritte ist Werkstattleiter und der vierte ist Verkäufer. Für das Unternehmen relevante Entscheidungen werden zwischen Geschäftsführer und diesen vier Personen besprochen. Also haben Sie schon Einfluss auf das Geschehen und die Ausrichtung des Unternehmens.

W
w-j-l

06.03.2006 um 14:03 Uhr

@pit ...sag ich doch!!

@Ulla In diesem Falle würde ich sie dann auch als Leitende sehen.

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