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Betriebsrat nicht mehr möglich

J
Jurango
Feb 2023 bearbeitet

Also folgendes Szenario. Ich bin einzigstes Betriebsratsmitglied in einem Betrieb mit 18 Mitarbeiter. Diese gliedern sich wie folgt auf: 17 Mitarbeiter in einer AG und einem Mitarbeiter, mich selbst, in einem e.V.. Beide Betriebe unterstanden bisher einer Lenkungseinheit (Vorstand) und es gibt eine Betriebsvereinbarung für beide Betriebe. Nun wurde der bisherige Vorstand von seinen Tätigkeiten im e.V. entbunden, in der AG verbleibt er jedoch weiterhin im Vorstand. Für den e.V. wird nun ein weiter Vorstand personell besetzt. Also zwei Lenkungseinheiten. Zu erwähnen ist aber noch, dass der e.V. zu 100% Anteilseigner der AG ist.

Meine Fragen sind nun folgende: Kann ich weiterhin Betriebsrat bleiben, auch für beide Betriebe? Wenn ich nicht mehr Betriebsrat sein kann, gibt es Übergangszeiten oder Nachwirkungsfristen? Hat die Betriebsvereinbarung im e.V. weiterhin Gültigkeit und gegenüber wem wird diese durchgesetzt?

Danke für Eure Hilfe an dieser Stelle.

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Community-Antworten (1)

E
enigmathika

06.02.2023 um 12:38 Uhr

Das lässt sich so einfach in diesem Forum nicht beantworten, da müsste tatsächlich ein Fachanwalt drüber gucken.

Sollte es sich tatsächlich um 2 Betriebe im Sinne des BetrVG handeln, wärst Du raus und die AG müsste neu wählen. Du könntest dann auch nicht übergangsweise den BR stellen, weil Du kein Betriebsangehöriger wärst. Im e.V. hätte die BV weiterhin Gültigkeit; sie würde Bestandteil Deines Arbeitsvertrages werden.

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