Betriebsratswahl
Hallo Leute, Folgende Situation: Unser Unternehmen hat 3 Betriebsteile A,B,C. Alle 3 haben je einen Betriebsrat sowie einen GBR. Betrieb A ist Hauptbetrieb (300 AN) und wählt 2018 neuen Betriebsrat. Betrieb B (60 AN) wählt 2018 neuen Betriebsrat. Betrieb C (50 AN) will 2018 keinen neuen Betriebsrat wählen.
Wie müssen sich die Arbeitnehmer im Betrieb C bzw. der aktuelle Betriebsrat im Betrieb C verhalten um im Betrieb A mitzuwählen und eine Interessenvertretung zu bekommen.
Habe in §3 und §4 BetrVG nicht konkretes gefunden. Es steht immer nur "wenn kein Betriebsrat besteht ist eine Teilnahme am Hauptbetrieb möglich", aber es existiert ja ein Betriebsrat in C.
Community-Antworten (1)
16.10.2017 um 14:25 Uhr
Tja, wenn bereits ein BR besteht, dürfte es nicht mehr ganz so einfach sein, sich einem Hauptbetrieb anzugliedern.
§ 3 BetrVG beinhaltet einen Tarifvorbehalt und setzt bei einer BV eine tarifliche Regelungsunmöglichkeit (es greift kein TV) voraus.
Auf der Grundlage des § 4 BetrVG wäre es nur dann Möglich, wenn sich bei der nächsten Wahl überhaupt keine Bewerber finden und die vom WV durchgeführte Wahl dazu führt, dass dann kein BR mehr gewählt werden konnte.
Da dann aber die 10. Wochenfrist bis zum Ablauf der Amtszeit des BR im Hauptbetrieb wohl auch nicht mehr einzuhalten wäre, würde das zu einer Betriebsratslosen Zeit bis zur nächsten Wahl führen.
Um dem zu entgehen und die hier geforderte Erklärungsfrist von 10 Wochen vor Amtsablauf im Hauptbetrieb einhalten zu können, bliebe nur das frühzeitige Zurücktreten des ganzen Gremiums und Einleiten vorgezogener Neuwahlen, mit einem dann entsprechenden Ergebnis.
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