Hallo Leute,
Folgende Situation:
Unser Unternehmen hat 3 Betriebsteile A,B,C.
Alle 3 haben je einen Betriebsrat sowie einen GBR.
Betrieb A ist Hauptbetrieb (300 AN) und wählt 2018 neuen Betriebsrat.
Betrieb B (60 AN) wählt 2018 neuen Betriebsrat.
Betrieb C (50 AN) will 2018 keinen neuen Betriebsrat wählen.

Wie müssen sich die Arbeitnehmer im Betrieb C bzw. der aktuelle Betriebsrat im Betrieb C verhalten um im Betrieb A mitzuwählen und eine Interessenvertretung zu bekommen.

Habe in §3 und §4 BetrVG nicht konkretes gefunden.
Es steht immer nur "wenn kein Betriebsrat besteht ist eine Teilnahme am Hauptbetrieb möglich",
aber es existiert ja ein Betriebsrat in C.