Erstellt am 18.03.2010 um 12:12 Uhr von akzent
Der BR kann die Listenwahl nicht verhindern. Wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, findet Listenwahl statt.
Erstellt am 18.03.2010 um 12:17 Uhr von peters
Er könnte natürlich nach jeder Wahl, deren Ergebnis ihm nicht passt, zurücktreten, bis irgendwann mal ein passendes Ergebnis herauskommt.
Alternativ könnte er aber auch die BR-Wahl abschaffen, die Betriebsratsmonarchie einführen und sich zum Betriebsrat krönen lassen. Am Besten auf Lebenszeit.
Erstellt am 18.03.2010 um 12:22 Uhr von omnis
Das Problem ist,
dass auch die Gewerkschaft keine Listenwahl möchte. Und diese hat angeblich eine Möglichkeit die Listenwahl zu verhindern.
Ihr könnt euch ja vorstellen, welcher Druck auf uns ausgeübt wurde. Flyer, Regionalpresse, Betriebsversammlungen, Anfeindungen.
Außerdem wird im Betrieb vom BRV verbreitet, dass Listenwahl nicht das normale Wahlverfahren wäre und es soetwas sonst nirgendwo gäbe.
Erstellt am 18.03.2010 um 12:28 Uhr von peters
Also wie ich geschrieben hab:
wenn sie schon ihre eigenen Gesetze machen, dann geht auch Monarchie.
Ich würde als Wahlvorstand zurücktreten, wenn man von mir verlangen würde, die Gesetze zu verbiegen.
Regionalpresse..... lächerlich.
BR-Kandidaten, die sich schon vor der Wahl innerhalb der Belegschaft anfeinden und diese belügen, sind doch wohl kaum in der Lage, diese Belegschaftsinteressen zu vertreten.
Lass sie zurücktreten und hüte dich davor, zum Wahlvorstand ernannt zu werden.
Wenn eine ganze Belegschaft es zulässt, belogen zu werden, dann sollen sie damit glücklich werden.
Erstellt am 18.03.2010 um 13:16 Uhr von Rattle
@Omnis
lass sie zurücktreten, es müssen ja alle einverstanden sein, solange das nicht der fall ist
besteht der BR weiterhin, vielleicht sind ja auch noch genug nachrücker da?
mfg
Erstellt am 18.03.2010 um 16:42 Uhr von omnis
@rattle
Laut BetrVg kann der Betriebsrat per Mehrheitsbeschluss zurücktreten.
Somit sind alle Mitglieder ihr Mandat los (incl. Ersatzmitglieder) und es gibt Neuwahlen.
§ 13 Abs. 2 müsste das sein
Erstellt am 18.03.2010 um 17:28 Uhr von nicoline
omnis,
*dass auch die Gewerkschaft keine Listenwahl möchte. Und diese hat angeblich eine Möglichkeit die Listenwahl zu verhindern.*
Unglaublich, zu welchen Mitteln die Gewerkschaften manchmal greifen., aber Du kannst glauben, sie können es nicht verhindern, es sei denn, sie schlagen alle anderen tot, die eine eigene Liste aufmachen wollen!
*Außerdem wird im Betrieb vom BRV verbreitet, dass Listenwahl nicht das normale Wahlverfahren wäre und es soetwas sonst nirgendwo gäbe.*
Wenn ein BRV so etwas verbreitet, muss man ja stärkste Befürchtungen über dessen Kenntnisse des BetrVG haben und könnte vermuten, dass so ziemlich alle Beschlüsse rechtsungültig zustande gekommen sind.
Hau ihm nachfolgendes um die Ohren:
§ 14 BetrVG Wahlvorschriften
2) Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen
***der Verhältniswahl*** = Listenwahl.
Sie erfolgt nach den Grundsätzen
***der Mehrheitswahl*** = Personenwahl
wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.
Bei der Anzahl Eurer MA findet das normale Wahlverfahren statt!
*Laut BetrVG kann der Betriebsrat per Mehrheitsbeschluss zurücktreten.
Somit sind alle Mitglieder ihr Mandat los (incl. Ersatzmitglieder) und es gibt Neuwahlen.*
Stimmt, aber die Listenwahl beim nächsten mal kann nur verhindert werden, wenn alle anderen MA kneifen. Nutzt das Benehmen des alten BR für den nächsten Wahlkampf!
Erstellt am 18.03.2010 um 18:26 Uhr von omnis
@ nicoline
Ersmal danke für die ausführliche Antwort (auch an alle anderen).
Selbstverständlich habe ich mehrfach das Betriebsverfassungsgesetz zitiert.
Aber du glaubst gar nicht wie resistent Betriebsräte, Kandidaten und auch Wähler sind, wenn es um dieses Thema geht. Die Standardantwort beginnt meißtens mit: Ich will.....
Ich will aber Köpfe wählen, ich will das nicht, ich will aber dies, usw.
Ich will auch viel, muss mich trotzdem an die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, etc. halten.
Ein großer Teil der Belegschaft (ca 50%) möchte eigentlich auch Personenwahl, da diese in der Vergangenheit auch immer stattgefunden hat.
Zitat: Ich will........ das war schon immer so
Zum Thema ungültige Beschlüsse --> genau so ist es zum Teil wirklich
Erstellt am 18.03.2010 um 19:11 Uhr von nicoline
Erstellt am 18.03.2010 um 19:54 Uhr von Rattle
"Laut BetrVg kann der Betriebsrat per Mehrheitsbeschluss zurücktreten.
Somit sind alle Mitglieder ihr Mandat los (incl. Ersatzmitglieder) und es gibt Neuwahlen.
§ 13 Abs. 2 müsste das sein"
dann würde doch bestimmt eine betriebsratslose zeit entstehen, wie wollen sie das der belegschaft erklären, wenn wildwest vom arbeitgeber kommt?
Erstellt am 18.03.2010 um 20:07 Uhr von nicoline
Rattle,
*dann würde doch bestimmt eine betriebsratslose zeit entstehen,*
Nö!
Erstellt am 19.03.2010 um 10:49 Uhr von omnis
<Zitat>
omnis,
und nun?
</Zitat>
@nicoline
Da wir die Auflösung des Betriebsrates nicht verhindern können --> Neuwahl
Da die Listenwahl nicht verhindert werden kann --> reichen wir wieder eine Liste ein, ergo Listenwahl.
Und dann sehen wir weiter, denn was anderes können wir jetzt sowieso nicht machen
Erstellt am 19.03.2010 um 14:27 Uhr von nicoline
omnis,
so will ich Dich hören! ;-)))
Wünsch Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen und einen fetzigen Wahlkampf!!!!!!
Erstellt am 19.03.2010 um 14:36 Uhr von Petrus
Wir wiederholen die Wahl, bis uns das Ergebnis passt.
Sowas gibt es in jeder Bananenrepublik.
Und bei der Liste "Wir waren schon immer Betriebsrat".
Erstellt am 19.03.2010 um 14:50 Uhr von nicoline
Oh Sprecher der Apostel,
was möchtest Du wem damit sagen? ;-))
Erstellt am 19.03.2010 um 15:18 Uhr von Petrus
@nicoline: Zu Deinem
> und einen fetzigen Wahlkampf
fiel mir das ganz spontan ein...
Erstellt am 19.03.2010 um 15:29 Uhr von nicoline