Hallo ,

unsere BR Wahlen gehen weiter !!!! ???

Ich hatte Einspruch erhoben wegen nicht Auflisten der Leihmonteure in die Wählerliste.

Der Wortlaut meines Einspruches
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Hallo lieber Wahlvorstand ,

ich hatte schon einmal mit einen Mitglied des WV gesprochen bezüglich Wählerliste .
Es ging um die Aufstellung der Wahlerliste. Wer darf wählen ?
Hier wurde besprochen ob die Leihmonteure wählen dürfen.
Nach meiner Kenntnis dürfen die Leihmonteure wählen wenn sie 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind oder werden..

Der § 7 des Betriebsverfassungsgesetz sagt folgendes aus

§ 7 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

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darauf hin wollte der WV dieses Prüfen.

Jetzt sind nach 14 Tagen die Wählerlisten abgehangen worden , was ja in Ordnung wäre , wen den die Leihmonteure darauf gestanden wären , dieses war nicht der Fall.
Ich habe so vorher mit meiner Gewerkschaft gesprochen und diese sagte mir , falls was falsch laufen würde und das tut es bei uns , würden diese sich. einschalten .

In meinen Augen müsste die Wahlen abgebrochen werden.

Wie seht ihr das ??

Werde morgen die Gewerkschaft noch einmal anrufen um mir Rat zu holen.

Der WV und der BR hat weder eine Schulung noch eine Unterweisung in den Sachen.


Für mich unverständlich als AN und der in den BR will