VORSCHLAGSLISTEN MA-Austritt vor Wahltermin - müssen die gestrichen werden?
Hallo,
wir haben heute die Vorschlagslisten ausgedruckt. Nun noch eine Frage bevor wir diese Aushängen:
Auf der Liste sind MA die zum Zeitpunkt der Wahl aus der Firma ausgetreten sind, aber bis kurz vor der Wahl noch beschäftigt. Darf man diese nun trotzdem Vorschlagen und dürfen diese dann trotzdem wählen?
Eigentlich nicht oder? Und falls dieser dann doch wählt oder gewählt wird, ist die BR-Wahl dann anfechtbar?
Vielen Dank im Voraus! Vicky
Community-Antworten (1)
13.03.2006 um 11:09 Uhr
Was soll das bringen MA auf der Vorschlagsliste die am Wahltag kein Arbeitsverhältnis mehr haben? Lest bitte nochmal die Wahlordnung durch Aktives und Passives Wahlrecht
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