Mitarbeiter in Altersteilzeit
ist eine Mitarbeiterin in der Ruhephase der Altersteilzeit noch in die Wählerliste einzubeziehen? Diese hat auch ppa. gehört also auch der Geschäftsleitung an.
Community-Antworten (2)
22.02.2014 um 20:16 Uhr
Nein - sie gehört da nicht hinein. Weder Altersteilzeitler in der Ruhephase noch leitende Angestellte.
23.02.2014 um 10:04 Uhr
Zur Ruhephase siehe BAG vom 16.4.2003 (7 ABR 53/02). Keine Mitarbeiterin!
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