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Wählerliste mit Firmenlogo erlaubt?

B
bender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe unsere Wählerliste mit unserem Firmenlogo versehen. Jetzt kam ein MA auf mich zu und meinte, ich muss die Liste neutral halten und darf kein Logo mitaufführen.

Stimmt das?

Danke

2.90609

Community-Antworten (9)

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Oblatixx Akzeptiert

19.02.2014 um 19:36 Uhr

Wieso sollte die Wählerliste neutral sein? Es ist doch BR-Wahl der Firma X, und das kann doch auch drauf stehen. Da ist nichts mit Werbung, wie heißt es so schön: "Der AG hat alle Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Wahl ... "

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polybär

19.02.2014 um 18:35 Uhr

@bender nur die Firma selber kann dir untersagen das Logo nicht zuverwenden. Gibt Firmen da gibt es ausser das Papier mit Logo kein andres .. Er soll dir bitte mal Zeigen wo er das Gelesen hat :-)

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paula

19.02.2014 um 18:46 Uhr

@polybär

Du wirst doch wohl nicht Firmenpapier für deine Werbung verwenden? ;)

@bender

Da ist Vorsicht angezeigt....

G
gironimo

19.02.2014 um 18:57 Uhr

Die Wählerliste ist doch keine Werbung. Und ich sehe dabei überhaupt keine Probleme. Die Wahl findet doch in diesem Betrieb statt.

B
bender

19.02.2014 um 19:09 Uhr

@polybär Hat er angeblich bei seiner Gewerkschaft gesagt bekommen

P
polybär

19.02.2014 um 19:34 Uhr

@bender, ah ! Aber die Gerwerkschastliste die hat kein Logo von der Gewerkscht ?? :-)

P
polybär

19.02.2014 um 19:42 Uhr

@bender, damit Paula mich nicht für einen Fallensteller hält rate ich dir diesen Link zu Lesen dort steht was zum Thema Marke und Werbung ! http://www.business-best-practice.de/selbststaendige/wettbewerbsrecht.php

O
Oblatixx

19.02.2014 um 20:19 Uhr

Haaalloooo ... Es geht um die Wählerliste, nicht die Kandidatenliste!"

P
paula

20.02.2014 um 00:34 Uhr

danke Leute... ich war auch geblendet.... Wählerliste.... Wählerliste.... Wählerliste

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