betriebsratswahl.deSeminare

Wahlplaket mit Firmenlogo

P
Peternrw
Mrz 2022 bearbeitet

Ist es erlaubt das Firmenlogo mit auf das Plakat zu machen ? Die Plakate hängen ausschließlich im Firmengelände. Was für Strafen können folgen ? Muss das Plakat entfernt werden ?

25607

Community-Antworten (7)

C
celestro

23.03.2022 um 01:52 Uhr

Wofür soll das Logo denn gut sein? Glaubst Du, Deine Kollegen wissen sonst nicht, in welcher Firma sie arbeiten?

P
Peternrw

23.03.2022 um 09:19 Uhr

Weil es gut aussieht ?

C
celestro

23.03.2022 um 09:28 Uhr

Dann frage doch bitte den Arbeitgeber, ob Du es für Wahlwerbung benutzen darfst.

P
Peternrw

23.03.2022 um 09:47 Uhr

Nochmal.. alles neu Plakat gedruckt. Also zu spät.. Es gibt halt das Firmenlogo plus Bilder der Liste Kandidaten .. Keine Wahlversprechen oder ähnliches. Haben uns bis heute nix gedacht dabei . Unsere Firma unser Job . Wir sind für beide Seiten dabei ..Jetzt wird aber von den anderen Listen gesagt warum nehmen die das Firmenlogo , uhrheberrecht bla bla.. alles vielleicht richtig aber alles auch firmenintern.. jetzt nochmal die Frage war das ein Fehler kann man uns rechtlich Belangen .. wenn ja traurig .. dachte wir sind eine Familie :-/

G
ganther

23.03.2022 um 10:17 Uhr

Rechte am Bild hat der AG. Daher kann der Euch ans Schienbein treten und zwar kräftig. Wenn er es Euch gestattet, dann müsste er es aber allen listen gestatten

D
DummerHund

23.03.2022 um 10:17 Uhr

Rechtlich Belangen wohl weniger. Nur kann der Chef sagen, die kommen mir nicht an die Wand.

C
Catweazle

23.03.2022 um 11:38 Uhr

Der Markenschutz greift nur bei gewerblicher Nutzung.

Ihre Antwort