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Abmahnungen während der Wahl

B
BrumbärTosca
Nov 2016 bearbeitet

Gestern wurde bei uns das erste Mal gewählt! Ich als Listenführer habe gestern kurz nach den Start der Wahl drei Abmahnungen vom Rechtverdreher des GF erhalten.

  1. Abmahnung: Ich habe auf ein Wahlplakat das innerhalb des Betriebs plakatiert wurde das Firmenlogo mit verwendet! Firmenlogo verwendet ohne zu fragen = Abmahnung erhalten, Berechtigt?
  2. Abmahnung: Ich habe innerhalb eines Flyers drei Aussagen verwenden was den Tatsachen entsprechen! Verletzung von Menschenrechte, verstöße oft gegen Moral, Recht und Gesetz! Ist das üble Nachrede und damit berechtigt?
  3. Abmahnung: Gleicher Grund wie bei 2. Behauptungen aufgestellt worum der Wähler lieber nicht unsere Liste wählen soll!

So nebenbei gesagt: Unsere Liste hat sich gegen die drei AG-Listen durch gesetzt und somit gewonnen! Party

1.03603

Community-Antworten (3)

I
iolar

25.02.2010 um 15:56 Uhr

Glückwunsch! ;o)

Also zu 1. würde ich sagen, ohne zu fragen...wenn es im Betrieb nicht üblich ist, dann ist es wohl berechtigt. Da es aber wohl nicht mehr vorkommen wird, kann man die Abmahnung aussitzen.

Bei 2+3 müsste man sehen, ob es sich hier um "normalen" Wahlkampf handelt. Natürlich hören AG ihre Fehler nicht gerne, und je nach Formulierung kann es zu heftig gewesen sein. Das müsste man feststellen lassen, eventuell Gewerkschaft oder den Anwalt fragen.

D
derdermalwjlwar

25.02.2010 um 15:59 Uhr

Spannend, ob ein AG mit Kündigungen, die sie auf solche Vorwürfe im Rahmen des Wahlverfahrens beziehen, vor Gericht überhauptdurchkäme.

V
vokuhila

25.02.2010 um 16:56 Uhr

Bei Nr. 1, wirst Du nicht viel machen können, evtl. die Abmahnungszeit verhandeln, ergo verkürzen. Bei Nr. 2 und 3, dies solltes Du von einem Fachanwalt für Arbeitrecht überprüfen lassen (ggf. auch Nr. 1, wenn Du schon dabei bist) und Einspruch erheben, wenn nötig vor das Arbeitsgericht ziehen. Meisst geben die AG klein bei, wenn es um ihre Geldbörse geht.

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