Gestern wurde bei uns das erste Mal gewählt!
Ich als Listenführer habe gestern kurz nach den Start der Wahl drei Abmahnungen vom Rechtverdreher des GF erhalten.
1. Abmahnung: Ich habe auf ein Wahlplakat das innerhalb des Betriebs plakatiert wurde das Firmenlogo mit verwendet! Firmenlogo verwendet ohne zu fragen = Abmahnung erhalten, Berechtigt?
2. Abmahnung: Ich habe innerhalb eines Flyers drei Aussagen verwenden was den Tatsachen entsprechen! Verletzung von Menschenrechte, verstöße oft gegen Moral, Recht und Gesetz! Ist das üble Nachrede und damit berechtigt?
3. Abmahnung: Gleicher Grund wie bei 2. Behauptungen aufgestellt worum der Wähler lieber nicht unsere Liste wählen soll!

So nebenbei gesagt: Unsere Liste hat sich gegen die drei AG-Listen durch gesetzt und somit gewonnen! *Party*