Sie war 2 Jahre als Volontärin beschäftigt. Im Anschluss knapp ein Jahr als Redakteurin (fest angestellt, unbefristet). Dann wurde ihr betriebsbedingt gekündigt. Arbeitslos gemeldet: 3 Monate. Nach dem Weggang einer Kollegin wurde sie im Januar wieder unbefristet eingestellt.
Beginnt nach der Unterbrechung durch die 3 Monate Arbeitslosigkeit die Zählung der Betriebszugehörigkeit neu?